Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma PC-Support Siegenthaler
Einleitung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PC-Support Siegenthaler (nachstehend PCSS genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der Leistungen, die PCSS gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden anfälligen Lieferungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. PCSS schliesst diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Die Verpflichtungen von PCSS richten sich ausschliesslich nach dem Umfang und Inhalt eines von PCSS angenommenen Auftrages oder einer von PCSS ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
Preisrechnung
Unsere Preise verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer oder werden ausdrücklich anders ausgewiesen. Massgebend sind immer die z.Zt. gültigen Preislisten bzw. für nicht pauschalisierte Leistungen die jeweils zwischen Auftraggeber und PCSS vereinbarten Entgelte.
Leistungsumfang
PCSS versteht sich hauptsächlich als vor Ort Dienstleister für Betriebs- und Netzwerksysteme auf der Basis von MS-Windows XP und MS-Windows Server 2003, sowie deren Nachfolge-Programme MS-Windows Vista, MS-Windows 7, MS-Windows Server 2008 (eingetragene und geschützte Warenzeichen der Microsoft-Corp.!), und darauf lauffähigen Applikationen. Darüber hinaus und immer nach Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt PCSS auch die Installation sowie Anpassung und Aufbereitung von Hard- und Software, Reparatur und Umrüstung von Hardware, Systempflege für kleine und mittelständische Unternehmen, Datensicherung, Erstellung und Pflege von Webauftritten, sowie Realisierung von Online-Reservationssystemen für Veranstalter (Theater, Konzerte, Kinos etc.). Die Lieferung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV Hardware im erweiterten Sinne sowie verbundener oder sonstiger Software) erfolgt nach verbindlichem Auftrag vor Ort. PCSS behält sich das Recht vor die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Reparaturen sind generell in bar zu bezahlen. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich. Mit der Annahme eines Angebots, der Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Kunde die darin vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Ab Verzugseintritt werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 10% verrechnet.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren aus dem Verkauf des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Gegen Ansprüche der Firma PCSS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Software
Bei Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder anfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. PCSS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. PCSS macht darauf aufmerksam, dass es - unbeschadet der gesetzlichen Produkthaftung - nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Internetseiten so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei laufen.
Gewährleistung/Haftung
Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können nicht im Voraus abgegeben werden und sind daher nicht verklagbar. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von PCSS entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen nicht von PCSS sondern vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden oder Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter vorliegen oder eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von PCSS vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen die nicht von PCSS zu verantworten sind zurück, so gilt ein von PCSS zu leistender Schadenersatz in der Höhe des von PCSS nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mässigungsrecht ausgeschlossen wird. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber PCSS ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. PCSS haftet nicht für Dritte. Dies gilt besonders für eingesetzte oder verkaufte Hard- oder Software. Hier gelten die entsprechenden Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch PCSS.
Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet PCSS ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemassnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn von Leistungen eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
Umtausch/Rücknahme
Bei der Fertigung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV Hardware im erw. Sinne) ist jeder Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Da unsere Systeme Einzelanfertigungen sind, existiert kein Rückgaberecht.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf den mit der Firma PCSS vereinbarten Verträgen findet ausschliesslich das Recht der Schweiz Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Sollte einer der Punkte unwirksam werden, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.
Ostermundigen, den 09. Oktober 2011

